KKG Zell (Mosel)

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Hinweise zur Zugteilnahme

Teilnahme am Rosenmontagszug

Wenn Sie beim Rosenmontagszug in Zell mit einem Wagen, einer Fußgruppe oder als Einzelteilnehmer mitmachen wollen, müssen Sie sich, Ihre Gruppe und Ihre Fahrzeuge jährlich mit dem nachfolgenden Formular anmelden.

Formular zuerst abspeichern und dann im Adobe-Reader öffnen!!

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Anmeldeformular (pdf)

Wenn Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt haben, können Sie aus dem Formular heraus eine E-Mail an Zugleitung@kkgzell.de senden. Denken Sie bitte an die Kopien der geforderten Unterlagen (Gutachten, Führerscheine etc.)

Praktische Hinweise zur Zulassung
von Wagen für Rosenmontagszüge

Diese Hinweise stellen nur eine Zusammenfassung der aus praktischer Sicht notwendigen Maßnahmen dar, sie sind keinesfalls umfassend und endgültig! Genaue Angaben finden sie in der „Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften“ und dem „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fz und FzKombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“. Nachzulesen sind diese z. B. unter http://www.brauchtumsveranstaltungen.de oder in sonstigen Quellen im Internet.

  1. Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Planung Ihres Wagens.
    .
  2. Es können nur zugelassene Zugfahrzeuge (LKW oder Traktor) und Anhänger teilnehmen.
    .
  3. Um ein Gutachten für eine Brauchtumsveranstaltung zu erhalten, müssen Sie u.a.
    ♦ eine Seitenbeplankung als seitlichen Radschutz anbringen
    ♦ einen Aufbau errichten, der die zulässige Achslast nicht überschreitet
    ♦ Personen auf einem mindestens zweiachsigen Anhänger transportieren
    ♦ darauf achten, dass die Brusthöhe von Geländern mindestens 1,00 m beträgt. Beim Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern reichen 0,80 m.
    ♦ Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten fest mit dem Fahrzeug verbinden. Die Verbindungen müssen die üblichen Belastungen bei einer solchen Veranstaltung aushalten können.
    ♦ Ein- und Ausstiege möglichst hinten (zur Fahrtrichtung gesehen) vorsehen, auf keinen Fall jedoch zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugteilen.
    ♦ die Trittfläche tritt- und rutschfest ausgestalten.
    ♦ dafür Sorge tragen, dass sich jede mitfahrende Person festhalten kann.
    .
  4. Wenn Sie Karnevalswagen neu aufbauen, beachten Sie, dass in diesem Fall ein Gutachten zur Teilnahme am Umzug unbedingt erforderlich ist. Die Erstellung des Gutachtens kann bereits erfolgen, wenn der Wagen im Rohbau fertig ist. Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Kfz-Brief), Betriebserlaubnis bzw. vergleichbare Unterlagen müssen vorliegen! Ohne Betriebserlaubnis keine Abnahme durch den Prüfer zur Teilnahme am Rosenmontagszug!

  5. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I (ehem. Kfz-Schein) des Zugfahrzeugs und falls vorhanden, des Anhängers sind mitzuführen.

Kirmes und Karnevalsgesellschaft Zell (Mosel) 1964 e. V.

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